§ 15 BTVG · BTVG · Bauträgervertragsgesetz
§ 15 Haftung des Bauträgers für Rückforderungsansprüche des Erwerbers
…§ 15. Rückforderungsansprüche des Erwerbers nach § 14 und aus anderen Rechtsgründen richten sich auch dann gegen den Bauträger, wenn der Erwerber entsprechend dem Bauträgervertrag Zahlungen…
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