Der Ruhegenuß wird auf der Grundlage der Ruhegenußberechnungsgrundlage, der Ruhegenußbemessungsgrundlage und der für die Bemessung des Ruhegenusses anrechenbaren Gesamtdienstzeit ermittelt.
Rückverweise
BThPG · Bundestheaterpensionsgesetz
§ 18b
…Auf Bundestheaterbedienstete, deren Versetzung in den Ruhestand vor dem 16. Februar 1996 eingeleitet worden ist, ist § 5 in der bis zum Ablauf des 30. April 1996 geltenden Fassung weiter anzuwenden.…
Art. 2 (Anm.: aus BGBl. Nr. 688/1976, zu den §§ 1, 2, 2a, 2b, 3, 4, 5, 6, 6a, 7, 8, 9, 10 und 15 BGBl. Nr. 159/1958)
…für die Bemessung des Ruhegenusses maßgebend gewesen ist, so ist dieser Hundertsatz der Bemessung des Ruhegenusses zugrunde zu legen. (4) Die Bestimmung des § 5 Abs. 3 findet auf die im Abs. 1 bezeichneten Personen Anwendung. (5) Für Bundestheaterbedienstete, die im Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Dienstverhältnis durch…
§ 18c Übergangsbestimmungen zur Novelle BGBl. I Nr. 138/1997
…31. Dezember 2002 Anspruch auf einen Ruhe- oder Versorgungsgenuß haben, sowie bei der Bemessung von Versorgungsgenüssen nach solchen Ruhegenüssen sind die §§ 5, 6, 6a und 8 in der am 31. Dezember 2002 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden. (2) Gebührt ein Ruhegenuss oder ein Versorgungsbezug nach einem im…