Anl. 4
In Kraft seit 01. Januar 2024
Up-to-date
Rückverweise
BPräsWG · Bundespräsidentenwahlgesetz 1971
§ 5a
…rechtzeitig vor dem Wahltag zu verständigen, daß er auf einen Besuch durch eine gemäß § 73 Abs. 1 NRWO eingerichtete besondere Wahlbehörde verzichtet. (4) Die Ausstellung der Wahlkarte ist bei der Gemeinde, von der der Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde, beginnend mit dem Tag der Wahlausschreibung schriftlich oder…