Anl. 3
In Kraft seit 01. Januar 2024
Up-to-date
Rückverweise
BPräsWG · Bundespräsidentenwahlgesetz 1971
§ 11
…ist der amtliche Stimmzettel hinsichtlich der weiblichen Form der Funktionsbezeichnung „Bundespräsident“ anzupassen. Der amtliche Stimmzettel darf nur auf Anordnung der Bundeswahlbehörde hergestellt werden. (3) Der amtliche Stimmzettel für eine Stimmabgabe im zweiten Wahlgang hat eine Rubrik für die Eintragung des Familiennamens des Wahlwerbers sowie allenfalls weitere Unterscheidungsmerkmale oder der…