Anl. 2
In Kraft seit 01. Januar 2024
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Anl. 2 — BPräsWG

§ 11 BPräsWG · BPräsWG · Bundespräsidentenwahlgesetz 1971
§ 11
…1) Bei der Wahl des Bundespräsidenten werden amtliche Stimmzettel verwendet. (2) Der amtliche Stimmzettel hat die Vor- und Familiennamen der Wahlwerber der behördlich veröffentlichten Wahlvorschläge in der nach § 9 Abs. 1 bestimmten Reihenfolge…
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