(1) In den Fällen des § 14 Abs. 5 und § 17 Abs. 1 Z 1, 3 und 4, Abs. 2a sowie Abs. 3 beträgt der Mindestanspruch des Anwartschaftsberechtigten gegenüber der BV-Kasse
1. die Summe der dieser BV-Kasse zugeflossenen Abfertigungsbeiträge zuzüglich
2. einer allenfalls übertragenen Altabfertigungsanwartschaft sowie
3. der allenfalls aus einer anderen BV-Kasse übertragenen Abfertigungsanwartschaft.
Bei Übertragung einer Abfertigungsanwartschaft gemäß § 12 Abs. 3 erhöht sich der Mindestanspruch gegenüber der neuen BV-Kasse im Ausmaß der der übertragenden BV-Kasse zugeflossenen Abfertigungsbeiträge.
(2) Die BV-Kasse kann eine über das Mindestausmaß gemäß Abs. 1 hinausgehende Zinsgarantie gewähren. Diese ist insbesondere unter Angabe
1. der anzuwendenden Berechnungsbasis,
2. der Berechnungsmethode,
3. des Zeitpunkts der Verbuchung von Zinsen gemäß den Zinsgarantiebedingungen am Konto des Anwartschaftsberechtigten,
4. der allfälligen Voraussetzungen für die Auszahlung der Zinsgarantie sowie den näheren Modalitäten hiefür,
5. der Höhe des Zinssatzes,
6. eines ausdrücklichen Hinweises für den Fall, dass die Zinsgarantie aufgrund der Ausgestaltung auch negativ werden kann, und
7. der Modalitäten im Falle der Einstellung der Zinsgarantie gemäß § 24 Abs. 2
transparent und nachvollziehbar unter Aufnahme einer beispielhaften Berechnung in den Veranlagungsbestimmungen darzustellen. Der Zinssatz (Z 5) muss für alle Anwartschaftsberechtigten gleich sein und darf nur für ein folgendes Geschäftsjahr geändert werden.
Rückverweise
BMSVG · Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz
§ 24 Garantie
…den Fall, dass die Zinsgarantie aufgrund der Ausgestaltung auch negativ werden kann, und 7. der Modalitäten im Falle der Einstellung der Zinsgarantie gemäß § 24 Abs. 2 transparent und nachvollziehbar unter Aufnahme einer beispielhaften Berechnung in den Veranlagungsbestimmungen darzustellen. Der Zinssatz (Z 5) muss für alle Anwartschaftsberechtigten gleich…
§ 15 Höhe der Abfertigung
…sich aus der Abfertigungsanwartschaft zum Ende jenes Monats, zu dem ein Anspruch gemäß § 16 ermittelt wurde, einschließlich einer allfälligen Garantieleistung gemäß § 24 bei Verfügung gemäß § 17 Abs. 1 Z 1, 3 und 4, Abs. 2a oder Abs. 3.…
§ 12 Beendigung des Beitrittsvertrages und Wechsel der BV-Kasse
…des zweiten Monats nach dem Bilanzstichtag der BV-Kasse zu erfolgen, wobei zu diesem Monatsende eine Ergebniszuweisung unter Berücksichtigung einer allfälligen Garantieleistung gemäß § 24 vorzunehmen ist. Nach Übertragung hervorkommende, noch zu diesen Abfertigungsanwartschaften gehörige Beträge sind als Nachtragsüberweisung unverzüglich auf die neue BV-Kasse zu übertragen. Ab dem Bilanzstichtag…
§ 11 Beitrittsvertrag und Kontrahierungszwang
…5. die Meldepflichten des Arbeitgebers gegenüber der BV-Kasse; 6. eine allfällige Zinsgarantie einschließlich eines Hinweises auf die Angaben in den Veranlagungsbestimmungen gemäß § 24 Abs. 2; 7. alle Dienstgeberkontonummern des beitretenden Arbeitgebers; 8. Art und Berechnungsweise der Barauslagen, die die BV-Kasse gemäß § 26 Abs. …
LAG · Landarbeitsgesetz 2021
§ 94 Höhe und Fälligkeit der Abfertigung
…sich aus der Abfertigungsanwartschaft zum Ende jenes Monats, zu dem ein Anspruch gemäß Abs. 2 ermittelt wurde, einschließlich einer allfälligen Garantieleistung gemäß § 24 BMSVG bei Verfügung gemäß § 95 Abs. 1 Z 1, 3 und 4, Abs. 3 oder Abs. 4. (2) …
§ 91 Beendigung des Beitrittsvertrages und Wechsel der BVKasse
…des zweiten Monats nach dem Bilanzstichtag der BV Kasse zu erfolgen, wobei zu diesem Monatsende eine Ergebniszuweisung unter Berücksichtigung einer allfälligen Garantieleistung gemäß § 24 BMSVG vorzunehmen ist. Nach Übertragung hervorkommende, noch zu diesen Abfertigungsanwartschaften gehörige Beträge sind als Nachtragsüberweisung unverzüglich auf die neue BV Kasse zu übertragen. Ab dem Bilanzstichtag…
§ 90 Beitrittsvertrag und Kontrahierungszwang
… 2 Z 5 BMSVG; 5. die Meldepflichten der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers gegenüber der BV Kasse; 6. eine allfällige Zinsgarantie gemäß § 24 Abs. 2 BMSVG; 7. alle Arbeitgeberkontonummern der beitretenden Arbeitgeberin bzw. des beitretenden Arbeitgebers; 8. Art und Berechnungsweise der Barauslagen, die die BV Kasse gemäß § 26…