BundesrechtBundesgesetzeBetriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz1. Teil Mitarbeitervorsorge3. Abschnitt Auswahl und Wechsel der BV-Kasse§ 12

§ 12Beendigung des Beitrittsvertrages und Wechsel der BV-Kasse

In Kraft seit 16. Dezember 2020
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