Die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation kann, wenn es eine betroffene Person verlangt, einem Rechtsstreit zur Durchsetzung von Ansprüchen aus einer Verletzung des Diskriminierungsverbots des § 7b als Nebenintervenient (§§ 17 bis 19 ZPO) beitreten.
Art. 2 § 7q BEinstG · BEinstG · Behinderteneinstellungsgesetz
Art. 2 § 7q Nebenintervention
…§ 7q. Die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation kann, wenn es eine betroffene Person verlangt, einem Rechtsstreit zur Durchsetzung von Ansprüchen aus einer Verletzung des Diskriminierungsverbots des §…
Art. 2 § 7a Schutz vor Diskriminierung in der Arbeitswelt – Geltungsbereich
…in die Regelungskompetenz des Bundes fällt. (2) Die Bestimmungen der §§ 7b bis 7q gelten weiters für 1. öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse zum Bund, 2. Ausbildungsverhältnisse aller Art zum Bund, 3. Beschäftigungsverhältnisse, auf die das Heimarbeitsgesetz 1960, BGBl. Nr. 105/1961, anzuwenden ist, und 4. Beschäftigungsverhältnisse von Personen, die, ohne in…
Art. 2 § 7r Sonderbestimmungen für Landeslehrer, Anwendungsbereich
…§ 7r. Die §§ 7b bis 7q dieses Bundesgesetzes sind auf Lehrer an öffentlichen Pflichtschulen und an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen (§ 1 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1984, BGBl…
Art. 2 § 7s Sonderbestimmungen für land- und forstwirtschaftliche Arbeiter
…§ 7s. (1) Die §§ 7b bis 7q dieses Bundesgesetzes sind auch auf Dienstverhältnisse der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter und Angestellten im Sinne des Landarbeitsgesetzes 2021, BGBl. I Nr. 78…
Rückverweise