Die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation kann, wenn es eine betroffene Person verlangt, einem Rechtsstreit zur Durchsetzung von Ansprüchen aus einer Verletzung des Diskriminierungsverbots des § 7b als Nebenintervenient (§§ 17 bis 19 ZPO) beitreten.
Art. 2 § 7r BEinstG · BEinstG · Behinderteneinstellungsgesetz
Art. 2 § 7r Sonderbestimmungen für Landeslehrer, Anwendungsbereich
…§ 7r. Die §§ 7b bis 7q dieses Bundesgesetzes sind auf Lehrer an öffentlichen Pflichtschulen und an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen ( § 1 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1984, BGBl…
Art. 2 § 7q Nebenintervention
…§ 7q. Die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation kann, wenn es eine betroffene Person verlangt, einem Rechtsstreit zur Durchsetzung von Ansprüchen aus einer Verletzung des Diskriminierungsverbots des §…
Art. 2 § 7s Sonderbestimmungen für land- und forstwirtschaftliche Arbeiter
…§ 7s. (1) Die §§ 7b bis 7q dieses Bundesgesetzes sind auch auf Dienstverhältnisse der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter und Angestellten im Sinne des Landarbeitsgesetzes 2021 , BGBl. I Nr. 78…
Art. 2 § 7a Schutz vor Diskriminierung in der Arbeitswelt – Geltungsbereich
…in die Regelungskompetenz des Bundes fällt. (2) Die Bestimmungen der §§ 7b bis 7q gelten weiters für 1. öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse zum Bund, 2. Ausbildungsverhältnisse aller Art zum Bund, 3. Beschäftigungsverhältnisse, auf die das Heimarbeitsgesetz 1960 , BGBl. Nr. 105/1961, anzuwenden ist, und 4. Beschäftigungsverhältnisse von Personen, die, ohne in…
§ 13b BBG · BBG · Bundesbehindertengesetz
§ 13b Aufgaben des Behindertenanwalts oder der Behindertenanwältin
…im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ( BGStG ), BGBl. I Nr. 82/2005, in der jeweils geltenden Fassung oder der §§ 7a bis 7q des Behinderteneinstellungsgesetzes ( BEinstG ), BGBl. Nr. 22/1970, in der jeweils geltenden Fassung diskriminiert fühlen. Er oder sie kann zu diesem Zweck Sprechstunden und Sprechtage im gesamten Bundesgebiet…
§ 20b Oö. LDHG · Oö. LDHG · Oö. Lehrpersonen-Diensthoheitsgesetz
§ 20b
…der beim Amt der Oö. Landesregierung eingerichteten Antidiskriminierungsstelle sind in Angelegenheiten der Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt ( §§ 7b bis 7q Behinderteneinstellungsgesetz ) Schlichtungsverfahren durchzuführen. (Anm: LGBl. Nr. 114/2018) (2) Das Schlichtungsverfahren beginnt mit der Einbringung des Anbringens, mit dem Schlichtung begehrt wird, durch die eine Diskriminierung behauptende Person. Auf die Einbringung ist § …
Rückverweise