Der Beamte hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub.
BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 64 Anspruch auf Erholungsurlaub
…3. Unterabschnitt Urlaub Anspruch auf Erholungsurlaub § 64. Der Beamte hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub.…
§ 219 Ferien und Urlaub
…zur Dienstleistung zurückberufen werden. In diesem Falle ist ihm, sobald es der Dienst gestattet, die Fortsetzung des Ferienurlaubes zu ermöglichen. (5) Die §§ 64 bis 72, und § 77 Abs. 1 und 2 (soweit er die Verhinderung des Urlaubsantrittes betrifft) sind auf Lehrer nicht anzuwenden. Soweit §…
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