BDG 1979
Gliederung
ALLGEMEINER TEIL
5. Abschnitt DIENSTPFLICHTEN DES BEAMTEN
2. Unterabschnitt Dienstzeit
§ 47a Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Abschnittes ist:
1. Dienstzeit die Zeit
a) der im Dienstplan vorgeschriebenen Dienststunden (dienstplanmäßige Dienstzeit),
b) einer Dienststellenbereitschaft,
c) eines Journaldienstes und
d) der Mehrdienstleistung,
2. Mehrdienstleistung
a) die Überstunden,
b) jene Teile des Journaldienstes, während derer der Beamte verpflichtet ist, seiner dienstlichen Tätigkeit nachzugehen,
c) die über die dienstplanmäßige Dienstzeit hinaus geleisteten dienstlichen Tätigkeiten, die gemäß § 49 Abs. 2 im selben Kalendervierteljahr im Verhältnis 1 : 1 durch Freizeit ausgeglichen werden,
d) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 96/2007)
3. Tagesdienstzeit die Dienstzeit innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraumes von 24 Stunden und
4. Wochendienstzeit die Dienstzeit innerhalb eines Zeitraumes von Montag bis einschließlich Sonntag.
§ 47a BDG 1979 · BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 47a Begriffsbestimmungen
…§ 47a. Im Sinne dieses Abschnittes ist: 1. Dienstzeit die Zeit a) der im Dienstplan vorgeschriebenen Dienststunden (dienstplanmäßige Dienstzeit), b) einer Dienststellenbereitschaft, c) eines Journaldienstes und d…
§ 48f Ausnahmebestimmungen
…den nicht anzuwendenden Bestimmungen verbundenen Schutzzweckes ein größtmöglicher Schutz der Gesundheit und eine größtmögliche Sicherheit der Bediensteten gewährleistet ist. (4) Anstelle der §§ 47a und 48a bis 48e Abs. 1 und 2 sind auf 1. Universitätslehrer gemäß § 155 Abs. 5 , ausgenommen die Universitätsprofessoren, sowie die…
§ 212 Lehrverpflichtung
…Gründen kann der Lehrer vorübergehend auch zur Erteilung des Unterrichtes in Unterrichtsgegenständen verhalten werden, für die er nicht lehrbefähigt ist. (3) Die §§ 47a bis 50 (Dienstzeit) sind auf Lehrer nicht anzuwenden.…
§ 49 Mehrdienstleistung
…sein Verschulden verhindert, diese Frist einzuhalten, so verlängert sie sich um die Dauer der Verhinderung. (2) An Werktagen erbrachte Mehrdienstleistungen (ausgenommen jene nach § 47a Z 2 lit. b ) sind nach Möglichkeit im selben Kalendervierteljahr im Verhältnis 1 : 1 in Freizeit auszugleichen. Mehrdienstleistungen außerhalb der Nachtzeit sind vor…
§ 20 VBG · VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948
§ 20 Dienstzeit
…§ 20. (1) Auf die Dienstzeit des Vertragsbediensteten sind die §§ 47a bis 50e BDG 1979 mit der Maßgabe anzuwenden, daß 1. die Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit nach den §§ 50a, 50b oder 50e BDG 1979 einschließlich deren…
§ 37 ABSCHNITT II
…anderes bestimmt. Nicht anzuwenden sind jedoch jene Bestimmungen des Abschnittes I, die sich ausschließlich auf Vertragsbedienstete anderer Entlohnungsschemata beziehen. (6) Die §§ 47a bis 50 BDG 1979 sind auf Vertragslehrpersonen nicht anzuwenden. (7) Soweit die Bestimmungen der §§ 50a bis 50e BDG 1979 über die Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit…
§ 2 LLVG · LLVG · Land- und forstwirtschaftliches Landesvertragslehrpersonengesetz
§ 2 Anwendungsbereich
…Satz des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929) richtet sich die Zuständigkeit nach § 32 Abs. 2 . (6) Die §§ 47a bis 50 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 -BDG 1979, BGBl. Nr. 333, sind auf Landesvertragslehrpersonen nicht anzuwenden. (7) Soweit die Bestimmungen der §§ 50a bis 50e BDG 1979…
§ 2 LVG · LVG · Landesvertragslehrpersonengesetz 1966
§ 2 Anwendungsbereich
…Satz des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929) richtet sich die Zuständigkeit nach § 33 Abs. 2 . (6) Die §§ 47a bis 50 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 – BDG 1979 , BGBl. Nr. 333/1979, sind auf Landesvertragslehrpersonen nicht anzuwenden. (7) Soweit die Bestimmungen der §§ 50a bis 50e BDG …
§ 3k LBG 1998 · LBG 1998 · Landesbeamtengesetz 1998
§ 3k § 3k
…Verwendung eigener digitaler Arbeitsmittel auch eine angemessene pauschale Abgeltung geleistet werden. (5) Die Zeit der Dienstleistung in der Wohnung zählt zur Dienstzeit nach § 47a lit. a BDG 1979 . (6) Durch eine Anordnung nach Abs. 1 bleibt der Anspruch auf Fahrtkostenzuschuss unberührt. (7) Dienstleistung in der Wohnung kann anlassbezogen und mit Zustimmung des…
Rückverweise