BDG 1979
Gliederung
ALLGEMEINER TEIL
3. Abschnitt DIENSTLICHE AUSBILDUNG ALS MASSNAHME DER PERSONAL- UND VERWALTUNGSENTWICKLUNG
4. Unterabschnitt Verwaltungsakademie des Bundes
§ 35 Planungskonferenz der Verwaltungsakademie
Die Anhörung gemäß § 34 Abs. 1 hat insbesondere auch im Rahmen einer jährlich durchzuführenden Konferenz zu erfolgen, auf welcher die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler den obersten Dienstbehörden die Schwerpunktsetzungen und Innovationen für das nachfolgende Jahr sowie das Aus- und Weiterbildungsangebot, das sie oder er im nachfolgenden Jahr bereitstellen wird, vorstellt und dieses mit ihnen erörtert (Planungskonferenz).
§ 35 BDG 1979 · BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 35 Planungskonferenz der Verwaltungsakademie
…§ 35. Die Anhörung gemäß § 34 Abs. 1 hat insbesondere auch im Rahmen einer jährlich durchzuführenden Konferenz zu erfolgen, auf welcher die Bundeskanzlerin oder…
§ 234 Ernennungserfordernisse und Definitivstellungserfordernisse
…BGBl. Nr. 630/1989, stehen für die jeweiligen Dienstbereiche noch so lange als Bundesgesetze in Geltung, bis eine entsprechende Grundausbildungsverordnung gemäß § 26 BDG 1979 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 119/2002 erlassen wird. Absolvierte Grundausbildungen auf Grundlage der Grundausbildungsvorschriften gemäß der Z 1…
Art. 8 Artikel VIII
…der Verwendungsgruppen L 2, die an diesem Tage an einer Universität in einer Verwendung stehen, die für Lehrer an Universitäten und Hochschulen geltenden Bestimmungen des BDG 1979 soweit anzuwenden, als dieser Artikel nicht anderes anordnet. (2) Es gelten 1. selbständige gruppenweise Unterweisungen von Studenten, Diplomanden und Dissertanten als Unterrichtserteilung und 2. technische…
§ 235
…in Verbindung mit Anlage 1 Universitäts-Studiengesetz (UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997, oder durch den Erwerb des entsprechenden Diplomgrades gemäß § 35 des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes, BGBl. Nr. 177/1966, und wenn auch dieses und die nach ihm erlassenen besonderen Studiengesetze nicht anzuwenden sind, wie folgt…
Rückverweise