BDG 1979
Gliederung
BESONDERER TEIL
12. Unterabschnitt BERUFSOFFIZIERE
§ 272 Disziplinarrecht
Die §§ 91 bis 135 sind auf die dem Anwendungsbereich des HDG 2014 unterliegenden Berufsoffiziere nicht anzuwenden.
§ 272 BDG 1979 · BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
…§ 272. Die §§ 91 bis 135 sind auf die dem Anwendungsbereich des HDG 2014 unterliegenden Berufsoffiziere nicht anzuwenden.…
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