BDG 1979
Gliederung
BESONDERER TEIL
11. Unterabschnitt Lehrpersonen in bestimmten Tätigkeiten an Pädagogischen Hochschulen
Allgemeiner Verwaltungsdienst in der Fernmeldebehörde
§ 264 Amtstitel und Verwendungsbezeichnungen
(1) Für Wachebeamte ist der Amtstitel „Exekutivbediensteter“ vorgesehen.
(2) § 145a ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass für Wachbeamte der Verwendungsgruppe W 1 die Bestimmungen für Exekutivbedienstete der Verwendungsgruppe E 1 und für Wachebeamte der Verwendungsgruppe W 2 die Bestimmungen für Exekutivbedienstete der Verwendungsgruppen E 2a und E 2b gelten.
§ 264 BDG 1979 · BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 264 Amtstitel und Verwendungsbezeichnungen
…§ 264. (1) Für Wachebeamte ist der Amtstitel „Exekutivbediensteter“ vorgesehen. (2) § 145a ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass für Wachbeamte der Verwendungsgruppe W…
§ 245 3. Unterabschnitt
…oder des Bundesministers für Inneres und der Bundesministerin oder des Bundesministers für Justiz gemäß den §§ 145a Abs. 3 und 4 und 264 sind für das jeweilige Ressort die §§ 145a und 264 in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2003 geltenden Fassung weiterhin…
Rückverweise