BundesrechtBundesgesetzeBeamten-Dienstrechtsgesetz 1979BESONDERER TEIL11. Unterabschnitt Lehrpersonen in bestimmten Tätigkeiten an Pädagogischen HochschulenAllgemeiner Verwaltungsdienst in der Fernmeldebehörde§ 258

§ 258Leistungsfeststellung und Disziplinarrecht Leistungsfeststellungs- und Disziplinarkommissionen im PTA-Bereich und in der Fernmeldebehörde

In Kraft seit 01. Januar 2020
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