BDG 1979
Gliederung
BESONDERER TEIL
5. Unterabschnitt Ausschreibung und Besetzung von Planstellen für leitende Funktionen
§ 207m Gemeinsame Bestimmungen für die Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren nach diesem Abschnitt
(1) Von den die Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren nach diesem Abschnitt betreffenden Bestimmungen bleiben unberührt:
1. § 20 und § 21 Abs. 3 des Privatschulgesetzes, BGBl. Nr. 244/1962,
2. § 6 des Land- und forstwirtschaftlichen Privatschulgesetzes, BGBl. Nr. 318/1975 und
3. § 4 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949.
(2) Der Bewerber hat keinen Rechtsanspruch auf Verleihung der ausgeschriebenen Planstelle. Er hat in den Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren nach den Bestimmungen des 3. und 5. Unterabschnittes keine Parteistellung.
§ 207m BDG 1979 · BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 207m Gemeinsame Bestimmungen für die Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren nach diesem Abschnitt
…§ 207m. (1) Von den die Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren nach diesem Abschnitt betreffenden Bestimmungen bleiben unberührt: 1. § 20 und § 21 Abs. 3…
§ 207j Leitende Funktionen an land- und forstwirtschaftlichen Bundeslehranstalten
…Bewerbungsverfahren betreffend die Besetzung von Planstellen für leitende Funktionen an land- und forstwirtschaftlichen Bundeslehranstalten sind die §§ 207 bis 207i und § 207m mit den Maßgaben anzuwenden, dass 1. an die Stelle der Bildungsdirektorin oder des Bildungsdirektors die Bundesministerin oder der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und…
§ 200b Ernennung
…Vorschriften. (3) Einer Überstellung in die Verwendungsgruppe PH 1 hat ein Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren ( § 20 Hochschulgesetz 2005 ) voranzugehen. (4) § 207m Abs. 2 ist sinngemäß anzuwenden.…
§ 222 Lehrpersonen an Pädagogischen Hochschulen eingegliederten Praxisschulen
…der Pädagogischen Hochschule eingegliederten Praxisschule hat ein Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren voranzugehen. Auf dieses Verfahren sind die §§ 203 bis 203h und § 207m mit der Maßgabe anzuwenden, dass 1. an die Stelle der Schulleitung das Rektorat tritt und die Schulleitung vom Rektorat einzubeziehen ist, 2. ein Ausschreibungs- und…
§ 37a VBG · VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948
§ 37a Ausschreibung freier Planstellen für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst
…eines Vertragsbediensteten im Pädagogischen Dienst hat ein Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren voranzugehen. Auf dieses Verfahren sind die §§ 203 bis 203h und § 207m BDG 1979 mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle der Dienstbehörde die Personalstelle tritt. (2) Ist eine Planstelle unvorhergesehen frei geworden und ist sie so rasch…
§ 48a Lehrpersonen an Pädagogischen Hochschulen eingegliederten Praxisschulen
…Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren voranzugehen. Auf dieses Verfahren sind die § 37a Abs. 2 sowie §§ 203 bis 203h und § 207m BDG 1979 mit der Maßgabe anzuwenden, dass 1. an die Stelle der Dienstbehörde die Personalstelle tritt, 2. an die Stelle der Schulleitung das Rektorat tritt und die…
§ 43a Leitende Funktionen
… 17 ). (3) Auf die Ausschreibung, die Besetzung von Planstellen für leitende Funktionen sowie die Abberufung wegen Nichtbewährung sind die §§ 207 bis 207m BDG 1979 sinngemäß anzuwenden. (4) Wird eine Vertragslehrperson im Sinne dieses Abschnittes für die Schulleitung ( Abs. 2 erster Satz) ausgewählt und bestellt, sind auf sie die…
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