BDG 1979
Gliederung
Wenn sich Zweifel an der Sprachkompetenz der oder des Antragstellenden ergeben, im Übrigen jedoch die Anerkennungsvoraussetzungen gemäß § 204 Abs. 2 erfüllt sind, ist eine Überprüfung der Sprachkenntnisse anzuordnen. Über das Ergebnis der Sprachüberprüfung ist im Bescheid nach § 204 Abs. 4 gesondert abzusprechen.
§ 205 BDG 1979 · BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 205 Sprachüberprüfung
…§ 205. Wenn sich Zweifel an der Sprachkompetenz der oder des Antragstellenden ergeben, im Übrigen jedoch die Anerkennungsvoraussetzungen gemäß § 204 Abs. 2 erfüllt sind…
§ 248 6. Unterabschnitt
…wurden, weiterhin anzuwenden. (8) § 204 Abs. 3 bis 5 , soweit sich diese Bestimmungen auf die Aufhebung der Schulfestigkeit beziehen, sowie § 205 , jeweils in der am 31. August 2008 geltenden Fassung, sind auf Lehrer, die zum 31. August 2008 eine schulfeste Stelle inne hatten oder…
§ 48e VBG · VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948
§ 48e Abschnitt IIa
…Entlohnungsgruppen ph 1, ph 2 und ph 3. Die in den §§ 200b, 204 bis 206, 248a Abs. 2 BDG 1979 und in der Anlage 1 zum BDG 1979 enthaltenen Bestimmungen über die Ernennungserfordernisse für Hochschullehrpersonen gelten als Bestimmungen über die Voraussetzungen für die…
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