§ 203m Sonderbestimmungen für Lehrer im Bereich der Justizanstalten
In Kraft seit 01. Januar 2018
Up-to-date
BDG 1979
Gliederung
BESONDERER TEIL
3. Abschnitt MILITÄRISCHER DIENST
§ 203m Sonderbestimmungen für Lehrer im Bereich der Justizanstalten
Die §§ 203 bis 203h sind auf Lehrer im Bereich der Justizanstalten nicht anzuwenden.
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