Die §§ 203 bis 203h sind auf Lehrer im Bereich der Justizanstalten nicht anzuwenden.
BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 203m Sonderbestimmungen für Lehrer im Bereich der Justizanstalten
…Sonderbestimmungen für Lehrer im Bereich der Justizanstalten § 203m. Die §§ 203 bis 203h sind auf Lehrer im Bereich der Justizanstalten nicht anzuwenden.…
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