§ 203c Verlautbarung
In Kraft seit 01. April 2025
Up-to-date
BDG 1979
Gliederung
Die Ausschreibung ist in der beim Bundeskanzleramt eingerichteten Jobbörse der Republik Österreich zu verlautbaren. Zusätzlich kann sie auch auf andere geeignete Weise verlautbart werden.
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