BDG 1979
Gliederung
Die Ausschreibung ist in der beim Bundeskanzleramt eingerichteten Jobbörse der Republik Österreich zu verlautbaren. Zusätzlich kann sie auch auf andere geeignete Weise verlautbart werden.
§ 203c BDG 1979 · BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 203c Verlautbarung
…§ 203c. Die Ausschreibung ist in der beim Bundeskanzleramt eingerichteten Jobbörse der Republik Österreich zu verlautbaren. Zusätzlich kann sie auch auf andere geeignete Weise verlautbart werden.…
§ 222 Lehrpersonen an Pädagogischen Hochschulen eingegliederten Praxisschulen
…obliegt, 4. an die Stelle der ausschreibenden Stelle in § 203b Abs. 3 die Dienstbehörde tritt, 5. die Ausschreibung anstelle von § 203c auf der beim Bundeskanzleramt eingerichteten Website „Karriere Öffentlicher Dienst“ sowie auf der Website der Bildungsdirektion des Bundeslandes in dessen örtlichen Wirkungsbereich die Pädagogische…
§ 48a VBG · VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948
§ 48a Lehrpersonen an Pädagogischen Hochschulen eingegliederten Praxisschulen
…die Stelle der ausschreibenden Stelle in § 203b Abs. 3 BDG 1979 die Personalstelle tritt, 6. die Ausschreibung anstelle von § 203c BDG 1979 auf der beim Bundeskanzleramt eingerichteten Website „Karriere Öffentlicher Dienst“ sowie auf der Website der Bildungsdirektion des Bundeslandes in dessen örtlichen Wirkungsbereich die Pädagogische…
Rückverweise