§ 199 Leistungsfeststellung
In Kraft seit 01. Januar 2004
Up-to-date
BDG 1979
Gliederung
Die Bestimmungen über die Leistungsfeststellung sind auf Lehrer an Universitäten mit der Abweichung anzuwenden, daß an die Stelle des Kalenderjahres das Studienjahr und an die Stelle des Monates Jänner der Monat November treten.
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