G51/96—VfGH Rechtssatz
04. Dezember 1996
der Dienstbezüge vor. Da außer Dienst gestellten Hochschullehrern, die ihre Tätigkeit nach Maßgabe des Art23b Abs2 B-VG fortsetzen, keine Lehraufträge erteilt werden (vgl. §156 BDG 1979), bildete §13 Abs9b GehG 1956 in der geprüften Fassung eine Grundlage praktisch nur für die neben den Dienstbezügen gebührenden, vom Bestand oder der teilweisen…