§ 145e Nebenbeschäftigung
In Kraft seit 01. Januar 2010
Up-to-date
BDG 1979
Gliederung
§ 50c Abs. 3 ist auf Beamtinnen und Beamte des Exekutivdienstes, die während einer Herabsetzung der Wochendienstzeit nach § 50a eine erwerbsmäßige Nebenbeschäftigung ausüben, nicht anzuwenden.
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