Disziplinarbehörden sind
1. die Dienstbehörden und
2. die Disziplinarkommission gemäß Art. 30b B-VG.
BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 104b Disziplinarbehörden
…Disziplinarbehörden § 104b. Disziplinarbehörden sind 1. die Dienstbehörden und 2. die Disziplinarkommission gemäß Art. 30b B-VG.…
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