Die Beamten haben neben den allgemeinen Ernennungserfordernissen (§ 4 Abs. 1 bis 1b) folgende besondere Ernennungserfordernisse und folgende Definitivstellungserfordernisse zu erfüllen:
Anl. 1 BDG 1979 · BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Anl. 1
…Anlage 1 Ernennungserfordernisse und Definitivstellungserfordernisse Die Beamten haben neben den allgemeinen Ernennungserfordernissen (§ 4 Abs. 1 bis 1b) folgende besondere Ernennungserfordernisse und folgende Definitivstellungserfordernisse zu erfüllen:…
Anl. 1/21
…den Erwerb einer Lehrbefugnis oder Qualifikation gemäß Z 20 lit. b für das betreffende Fachgebiet als erfüllt. 21a. LEHRER AN UNIVERSITÄTEN Ernennungserfordernisse: 21a.1. Eine den Fachgebieten entsprechende abgeschlossene Hochschulbildung (Lehramt) durch den Erwerb eines auf Grund eines Diplomstudiums erlangten Diplomgrades gemäß § 66 Abs. 1 in…
Anl. 1/28
…Ernennungserfordernisse: Eine Verwendung im Schulqualitätsmanagement und die Erfüllung nachstehender Erfordernisse: a) Die Erfüllung der Ernennungserfordernisse aa) gemäß Z 23 oder 24 der Anlage 1 oder bb) gemäß Artikel II Z 1 oder 2 der Anlage zum LDG 1984 und b) eine mindestens fünfjährige erfolgreiche Lehr- oder…
Anl. 1/29
…und die Erfüllung nachstehender Erfordernisse: 29.1. Verwendungsgruppe FI 1: a) eine der Verwendung entsprechende facheinschlägige abgeschlossene Hochschulbildung gemäß Z 1.12 der Anlage 1 bzw. § 235 BDG 1979 oder ein Mastergrad gemäß § 65 Abs. 1 HG und b) eine mehrjährige erfolgreiche Unterrichtstätigkeit; c) im Bereich des Minderheitenschulwesens überdies die im…
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