(1) Die Mittel des Fonds werden insbesondere aufgebracht durch
1. Zuwendungen, Schenkungen, Erbschaften und Vermächtnisse sowie
2. Zinsen und sonstige Erträgnisse des Fondsvermögens.
(2) Zur Erfüllung der Aufgaben des Fonds gemäß § 33 werden die erforderlichen Mittel insbesondere durch Zuwendungen aus allgemeinen Budgetmitteln des Bundeshaushalts in Höhe von je 50 Mio. Euro in den Jahren 2023 und 2024 aufgebracht.
(3) Zusätzlich zu den gemäß Abs. 2 zur Verfügung gestellten Mitteln werden zur Erfüllung der Aufgaben des Fonds gemäß § 33 aus allgemeinen Budgetmitteln des Bundeshaushalts Mittel in Höhe von 50 Mio. Euro dem Fonds zugewiesen.
§ 28 BBG · BBG · Bundesbehindertengesetz
§ 28 Mittel
…§ 28. (1) Die Mittel des Fonds werden insbesondere aufgebracht durch 1. Zuwendungen, Schenkungen, Erbschaften und Vermächtnisse sowie 2. Zinsen und sonstige Erträgnisse des Fondsvermögens. (2) Zur…
§ 33 Förderung von Teilhabeprojekten
…§ 33. Die Mittel des Fonds gemäß § 28 Abs. 2 und 3 können für Projekte und Maßnahmen von gemeinnützigen Organisationen, Gebietskörperschaften, Gemeindeverbänden und Fonds öffentlichen Rechts gewährt werden, wenn diese zur Umsetzung…
§ 22
…mehr als 1 817 Euro ist der Österreichische Behindertenrat anzuhören. Projekte und Maßnahmen gemäß § 33 können mit Mitteln gemäß § 28 Abs. 2 gefördert werden. (2) Empfänger von Zuwendungen aus dem Fonds können nur sein: 1. behinderte Menschen, die österreichische Staatsbürger sind oder ihren ständigen…
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