§ 94
§ 94 — BAO
§ 94 — BAO
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 194/1961
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 1962
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12043867
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Verfügungen, die nur das Verfahren betreffen, können schriftlich oder mündlich erlassen werden.
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