BAO
Gliederung
2. Abschnitt Abgabenbehörden und Parteien
A. Abgabenbehörden
1. Allgemeine Bestimmungen Bundesfinanzverwaltung
§ 52 Zuständigkeitsstreit
Über einen Zuständigkeitsstreit zwischen Abgabenbehörden des Bundes entscheidet der Bundesminister für Finanzen.
(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch Art. 14 Z 3, BGBl. I Nr. 108/2022)
…eine unzuständige Behörde entschieden habe, was zur Aufhebung des Bescheides durch die Rechtsmittelbehörde hätte führen müssen. Im Beschwerdefall ist die im Sinne des § 52 BAO und des Abgabenorganisationsgesetzes BGBl. 1954/149 zuständige Behörde unbestrittenermaßen das Zollamt Graz. Das gleiche Zollamt ist aber nach den Bestimmungen des i 58 Abs…
…2025 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe 10.2025 und Kinderabsetzbetrag für die volljährige Tochter ***1***, Ordnungsbegriff ***2***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…Einhebung der im § 1 BAO bezeichneten öffentlichen Abgaben und Beiträge betrauten Behörden der Abgabenverwaltung des Bundes, der Länder und Gemeinden handelt. § 52 BAO verweist hinsichtlich der Abgabenbehörden des Bundes auf das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, BGBl I 2010/9 (AVOG 2010), das als Abgabenbehörden des Bundes…
…der Einhebung der im § 1 bezeichneten öffentlichen Abgaben und Beiträge betrauten Behörden der Abgabenverwaltung des Bundes, der Länder und Gemeinden handelt. § 52 BAO verweist hinsichtlich der Abgabenbehörden des Bundes auf das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 (AVOG 2010), das als Abgabenbehörden des Bundes das Bundesministerium für Finanzen, die Finanzämter…
…der öffentlichen Abgaben und Beiträge betrauten Behörden der Abgabenverwaltung des Bundes, der Länder und Gemeinden (§ 49 Abs. 1 BAO). Gemäß § 52 BAO in Verbindung mit § 9 Abs. 1 AVOG 2010 und § 4 Abs. 1 AVOG 2010 – …
…Bundes (§ 52). Gemäß Abs. 2 sind unter Erhebung im Sinn dieses Bundesgesetzes alle der Durchführung der Abgabenvorschriften dienenden abgabenbehördlichen Maßnahmen zu verstehen. Gemäß § 52 BAO sind unbeschadet anderer gesetzlicher Anordnungen für die sachliche Zuständigkeit und für den Amtsbereich der Abgabenbehörden des Bundes die Vorschriften des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 18/1975…
…DK/98) bestehe der Verdacht, der Beschwerdeführer habe schuldhaft seine Dienstpflichten gemäß §43 Abs1, §45 Abs1 und Abs2 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 iVm §52 BAO und §8 Z1 lita AVOG verletzt, weil er in seiner Funktion als Vorstand des Finanzamtes Salzburg-Land bei einer abgabepflichtigen Firma eine beratende Tätigkeit…
…2021 bis Juni 2024 bzw. Rückforderung Familienbeihilfe für den Zeitraum Oktober 2021 bis Oktober 2022 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz ( B-VG ) nicht zulässig…
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