Die Bundesfinanzverwaltung besteht aus
1. den Abgabenbehörden des Bundes, nämlich:
a) dem Bundesminister für Finanzen,
b) den Finanzämtern, und zwar
– dem Finanzamt Österreich und
– dem Finanzamt für Großbetriebe und
c) dem Zollamt Österreich;
2. dem Amt für Betrugsbekämpfung,
3. den Zentralen Services und
4. dem Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge.
Rückverweise
MOG 2021 · Marktordnungsgesetz 2021
§ 13 Abgaben
…Die jeweils zuständige Marktordnungs- und Zahlstelle ist, soweit die Vorschriften der BAO anzuwenden sind, bei der Vollziehung dieser Bestimmung Abgabenbehörde im Sinne des § 49 Abs. 1 BAO; weiters ist die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Oberbehörde bei Ausübung des Aufsichtsrechts. (2) Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus kann durch Verordnung…