B145/72—VfGH Rechtssatz
13. Dezember 1972
und anderen Steuerpflichtigen insofern unterscheidet, als erstere ihre durch die handelsrechtlichen Vorschriften begründete Buchführungspflicht "auch im Interesse der Abgabenerhebung zu erfüllen" ({Bundesabgabenordnung § 124, § 124 BAO}) und für den Schluß des Wirtschaftsjahres das Betriebsvermögen, "das nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung" - d. h. auch: vollständig - auszuweisen ist, anzusetzen haben, während für andere…