§ 4 Gleichbehandlungsgebote im Zusammenhang mit einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis
In Kraft seit 01. Januar 2013
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B-GlBG
Gliederung
I. Teil Gleichbehandlung
1. Hauptstück Gleichstellung und Gleichbehandlung aufgrund des Geschlechts
1. Abschnitt Gleichbehandlungsgebot
§ 4 Gleichbehandlungsgebote im Zusammenhang mit einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis
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