BundesrechtBundesgesetzeArbeitszeitgesetzABSCHNITT 2 Arbeitszeit§ 7

§ 7 Verlängerung der Arbeitszeit bei Vorliegen eines höheren Arbeitsbedarfes

In Kraft seit 01. September 2018
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§ 7 Verlängerung der Arbeitszeit bei Vorliegen eines höheren Arbeitsbedarfes — AZG | GesetzeFinden.at