§ 14a ist auch bei der Begleitung von schwersterkrankten Kindern (Wahl-, Pflegekindern oder leiblichen Kindern des anderen Ehegatten, des eingetragenen Partners oder Lebensgefährten) des Arbeitnehmers anzuwenden. Abweichend von § 14a Abs. 1 kann die Maßnahme zunächst für einen bestimmten, fünf Monate nicht übersteigenden Zeitraum verlangt werden; bei einer Verlängerung der Maßnahme darf die Gesamtdauer der Maßnahme neun Monate nicht überschreiten. Wurde die Maßnahme bereits voll ausgeschöpft, kann diese höchstens zweimal in der Dauer von jeweils höchstens neun Monaten verlangt werden, wenn die Maßnahme anlässlich einer weiteren medizinisch notwendigen Therapie für das schwersterkrankte Kind erfolgen soll.
AVRAG · Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz
§ 14b Begleitung von schwersterkrankten Kindern
…Begleitung von schwersterkrankten Kindern § 14b. § 14a ist auch bei der Begleitung von schwersterkrankten Kindern (Wahl-, Pflegekindern oder leiblichen Kindern des anderen Ehegatten, des eingetragenen Partners oder Lebensgefährten) des…
§ 15a Kündigungs- und Entlassungsschutz
…Kündigungs- und Entlassungsschutz § 15a. Der Arbeitnehmer kann ab Bekanntgabe einer in § 14a Abs. 1 § 14b oder 14e vorgesehenen Maßnahme und bis zum Ablauf von vier Wochen nach deren Ende rechtswirksam weder gekündigt noch entlassen werden. Abweichend vom ersten Satz kann…
AlVG · Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977
Art. 2 § 32 Kranken- und Pensionsversicherung für Arbeitslose
…eines nahen Verwandten im Sinne des § 14a Abs. 1 AVRAG, 2. der Begleitung eines schwerst erkrankten Kindes im Sinne des § 14b AVRAG, 3. der Pflege eines nahen Angehörigen im Sinne des § 14c AVRAG (Pflegekarenz) oder 4. der Begleitung von Kindern bei einem Rehabilitationsaufenthalt gemäß §…
TMSG · Mindestsicherungsgesetz - TMSG, Tiroler
§ 16 § 16
…der Stufe drei beziehen, überwiegend betreut, d) Sterbebegleitung im Sinn des § 14a AVRAG oder Begleitung von schwersterkrankten Kindern im Sinn des § 14b AVRAG leistet, e) in einer bereits vor Vollendung seines 18. Lebensjahres begonnenen und zielstrebig verfolgten Erwerbs- oder Schulausbildung steht, f) in einer nach Vollendung des 18…
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