AVG
Gliederung
II. Teil: Ermittlungsverfahren
2. Abschnitt: Beweise Allgemeine Grundsätze über den Beweis
§ 51a Audiovisuelle Vernehmungen
Rückverweise
Nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten kann eine Vernehmung unter Verwendung technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung durchgeführt werden, es sei denn, das persönliche Erscheinen vor der Behörde ist unter Berücksichtigung der Verfahrensökonomie zweckmäßiger oder aus besonderen Gründen erforderlich.
§ 51a AVG · AVG · Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991
§ 51a Audiovisuelle Vernehmungen
…§ 51a. Nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten kann eine Vernehmung unter Verwendung technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung durchgeführt werden, es sei denn, das persönliche Erscheinen vor…