Die §§ 48 und 49 sind auch auf die Vernehmung von Beteiligten zum Zweck der Beweisführung anzuwenden, doch gilt der Weigerungsgrund des § 49 Abs. 1 Z 1 wegen Gefahr eines Vermögensnachteils nicht.
Rückverweise
…persönlich als auch die Vertreter der mitbeteiligten Parteien, den Bürgermeister der Gemeinde Pertelstein und den Obmann der Jagdgesellschaft Pertelstein als Beteiligte im Sinne des §51 AVG 1950 in Verbindung mit §62 VwGG 1956 zu vernehmen ....... Angesichts dieses Ermittlungsergebnisses ist der VwGH zur Ansicht gelangt, daß die bel. Beh. die von…
…zur Unterstützung seiner Behauptung falscher Beweismittel (falscher oder verfälschter Urkunden u. dgl., aber auch eigener falscher Angaben im Zuge der Vernehmung als Beteiligter gemäß § 51 AVG) bedient (Leukauf-Steininger, a.a.O.). Nach dem Inhalt des Urteilsspruchs hat der Angeklagte in den angeführten Fakten Beamte der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn lediglich durch die unwahre Angabe…
…zustehe. 6 Dagegen richte sich die Beschwerde der Mitbeteiligten. 7 Diese sei in der Verhandlung vom 19. November 2021 förmlich gemäß § 51 AVG iVm § 49 AVG als Beteiligte einvernommen worden. Dies ergebe sich aus der Niederschrift über die Verhandlung, wonach die Mitbeteiligte „gemäß §…