(1) Ist der Antrag gemäß § 44a Abs. 1 kundgemacht worden, so kann die Behörde Schriftstücke durch Edikt zustellen. Hiezu hat sie gemäß § 44a Abs. 3 zu verlautbaren, daß ein Schriftstück bestimmten Inhalts bei der Behörde zur öffentlichen Einsicht aufliegt; auf die Bestimmungen des Abs. 2 ist hinzuweisen. Mit Ablauf von zwei Wochen nach dieser Verlautbarung gilt das Schriftstück als zugestellt.
(2) Die Behörde hat das Schriftstück während der Amtsstunden mindestens acht Wochen zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. Sie hat den Beteiligten auf Verlangen Ausfertigungen des Schriftstückes auszufolgen und den Parteien auf Verlangen unverzüglich zuzusenden. Nach Maßgabe der vorhandenen technischen Möglichkeiten hat sie das Schriftstück im Internet bereitzustellen.
Rückverweise
AVG · Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991
§ 44f
(1) Ist der Antrag gemäß § 44a Abs. 1 kundgemacht worden, so kann die Behörde Schriftstücke durch Edikt zustellen. Hiezu hat sie gemäß § 44a Abs. 3 zu verlautbaren, daß ein Schriftstück bestimmten Inhalts bei der Behörde zur öffentlichen Einsicht aufliegt; auf die Bestimmungen des Abs. 2 ist hinzuwe…
KOG · KommAustria-Gesetz
§ 40 Großverfahren
…Wurde die Einleitung eines Verfahrens mit Edikt kundgemacht, können Kundmachungen und Zustellungen im Verfahren durch Edikt auf der Website der Regulierungsbehörde vorgenommen werden. § 44f AVG ist sinngemäß anzuwenden. (7) Die Verfahren können unter Zuhilfenahme von elektronischen Kommunikationswegen geführt werden. (8) Die Regulierungsbehörde kann die Akteneinsicht auch elektronisch gewähren.…
StEntG · Standort-Entwicklungsgesetz
§ 14 Sonderbestimmungen für Verwaltungsbehörde und Verwaltungsgericht
…Einsicht aufliegt; auf die Bestimmungen des Abs. 6 ist hinzuweisen. Mit Ablauf des Tages nach dieser Verlautbarung gilt das Schriftstück als zugestellt. § 44f Abs. 1 AVG und § 17 Abs. 8 UVP-G 2000 sind nicht anzuwenden. (6) Die Behörde hat das Schriftstück während der Amtsstunden vier Wochen…
PMG · Postmarktgesetz
§ 44b Großverfahren
…Wurde die Einleitung eines Verfahrens mit Edikt kundgemacht, können Kundmachungen und Zustellungen im Verfahren durch Edikt auf der Website der Regulierungsbehörde vorgenommen werden. § 44f AVG ist sinngemäß anzuwenden. (7) Die Verfahren können unter Zuhilfenahme von elektronischen Kommunikationswegen geführt werden.…
UVP-G 2000 · Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000
§ 24f Entscheidung
…solchen Personen, die glaubhaft machen, dass ihnen ein Beschwerderecht zukommt, Einsicht in den Verwaltungsakt zu gewähren. (14) Erfolgt die Zustellung behördlicher Schriftstücke gemäß § 44f AVG durch Edikt, so ist die öffentliche Auflage abweichend von § 44f Abs. 2 AVG bei der zuständigen Behörde und in der Standortgemeinde vorzunehmen…
§ 17 Entscheidung
…solchen Personen, die glaubhaft machen, dass ihnen ein Beschwerderecht zukommt, Einsicht in den Verwaltungsakt zu gewähren. (8) Erfolgt die Zustellung behördlicher Schriftstücke gemäß § 44f AVG durch Edikt, so ist die öffentliche Auflage abweichend von § 44f Abs. 2 AVG bei der Behörde und in der Standortgemeinde vorzunehmen. (9…
TKG 2021 · Telekommunikationsgesetz 2021
§ 202 Großverfahren
…Wurde die Einleitung eines Verfahrens mit Edikt kundgemacht, können Kundmachungen und Zustellungen im Verfahren durch Edikt auf der Website der Regulierungsbehörde vorgenommen werden. § 44f AVG ist sinngemäß anzuwenden. (7) Die Verfahren können unter Zuhilfenahme von elektronischen Kommunikationswegen geführt werden.…