§ 30 Globalgenehmigungen — AußWG 2011
(1) Personen und Gesellschaften, die regelmäßig Verteidigungsgüter an Empfänger innerhalb der Europäischen Union verbringen, sind auf Antrag Globalgenehmigungen für eine oder mehrere Arten oder Kategorien von Gütern zu erteilen, sofern nicht zu befürchten ist, dass es zu einer Ausfuhr aus der Europäischen Union im Widerspruch zu den Genehmigungskriterien gemäß dem 2. Hauptstück kommen könnte.
(2) Die Geltungsdauer von Globalgenehmigungen ist auf drei Jahre zu befristen, wobei eine Verlängerung der Geltungsdauer auf jeweils weitere drei Jahre möglich ist. Dazu hat der Genehmigungsinhaber bis spätestens drei Monate vor Ablauf der Geltungsdauer einen Antrag auf Verlängerung zu stellen. Sofern innerhalb eines Monats nach dieser Meldung nicht mit Bescheid mitgeteilt wird, dass dem Antrag nicht stattgegeben wird, gilt die Geltungsdauer als verlängert. Darüber ist auf Antrag eine Bestätigung auszustellen.
(3) Eine Globalgenehmigung darf während der Geltung einer Verordnung gemäß § 31 Abs. 2 für von dieser betroffene Lieferungen nicht verwendet werden.
(4) Inhaber von Globalgenehmigungen haben jährliche Meldungen über erfolgte Lieferungen zu erstatten. Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend hat mit Verordnung nähere Bestimmungen über den Inhalt dieser Meldungen festzulegen.
§ 32 AußWG 2011 · AußWG 2011 · Außenwirtschaftsgesetz 2011
§ 32 Allgemeine Bestimmungen für Genehmigungsbescheide
…oder der Richtigkeit des Inhalts dieser Dokumente bestehen. (2) Als Auflage im Sinne von § 54 ist in Bescheiden gemäß den §§ 30 und 31 vorzusehen, dass die betroffenen Güter überhaupt nicht, nicht in bestimmte Drittstaaten oder nicht an bestimmte Empfängerkategorien in Drittstaaten aus der Europäischen Union ausgeführt…
§ 34 Informationspflichten
…über die mit der Genehmigung verbundenen Voraussetzungen oder Auflagen, sofern solche in einer Verordnung gemäß § 28 oder in einem Genehmigungsbescheid gemäß § 30 oder § 31 festgelegt wurden, zu informieren. (2) Wer Güter im Rahmen einer Verbringung innerhalb der Europäischen Union unter einer oder mehreren Ausfuhrbeschränkungen empfangen…
§ 31 Einzelgenehmigungen
…zu erteilen, wenn 1. die Genehmigung nur für einen einzelnen Verbringungsvorgang beantragt wird oder 2. eine Globalgenehmigung beantragt wurde, aber die Voraussetzungen gemäß § 30 dafür nicht vorliegen oder 3. für einen Vorgang aufgrund einer Verordnung gemäß Abs. 2 nur eine Einzelgenehmigung erteilt werden kann. (2) Wenn dies zur…
§ 68 Konsultationsverfahren bei Ausfuhrbeschränkungen in Verbringungsgenehmigungen
…Wirtschaft, Familie und Jugend hat alle anderen EU-Mitgliedstaaten über Ausfuhrbeschränkungen in Allgemeingenehmigungen gemäß § 28 sowie in Bescheiden gemäß den §§ 30 und 31 zu informieren. Dabei hat er folgende Daten an die anderen EU-Mitgliedstaaten zu übermitteln: 1. betroffene Güter oder Güterkategorien, 2. jene Drittstaaten, die…
§ 9 1. AußWV 2011 · 1. AußWV 2011 · Erste Außenwirtschaftsverordnung 2011
§ 9 Meldepflichten bei Verwendung von Globalgenehmigungen
…1) Die Inhaber von Globalgenehmigungen gemäß § 30 AußWG 2011 haben bis spätestens 1. März jedes Kalenderjahres Meldungen über sämtliche im vorangegangenen Kalenderjahr getätigte Lieferungen vorzunehmen. (2) Die Meldungen gemäß Abs. 1 haben…
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