AußStrG
Gliederung
I. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen
2. Abschnitt Verfahren
§ 32
Das Gericht hat unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des gesamten Verfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, was für wahr zu halten ist und was nicht.
…unterlaufen wäre. Sie vermag nicht darzulegen, dass sich die Richter im Anlassverfahren über wesentliche Verfahrensergebnisse ohne wesentlichen Grund hinweggesetzt hätten. Diese hatten gemäß § 32 AußStrG unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des gesamten Verfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, was für wahr zu halten ist und was nicht. Entgegen der Ansicht…
…auch aufgrund von anderen Beweisergebnissen mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die biologische Vaterschaft geschlossen und das Verhalten der Parteien im Rahmen der freien Beweiswürdigung (§ 32 AußStrG) berücksichtigt werden. Es besteht demnach kein Anlass, diese Vorfragenbeurteilung anders zu behandeln, als Vorfragenbeurteilungen in sonstigen Außerstreitverfahren, weshalb auch dem erkennenden Senat weitergehende oder speziellere…
…dass die Betroffene eine die Sachwalterbestellung rechtfertigende psychische Erkrankung aufweise und insbesondere im Zeitpunkt der Errichtung der Vorsorgevollmacht nicht geschäftsfähig gewesen sei. 4.1. Gemäß § 32 AußStrG hat das Gericht unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des gesamten Verfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, was für wahr zu halten ist und was nicht…
…Beweis ausreichender Arbeitsplatzsuche erforderlich wäre, Bewerbungen schriftlich vorzulegen. Eine solche Ansicht stünde im Widerspruch zum auch das Außerstreitverfahren beherrschenden Grundgedanken der freien Beweiswürdigung (§ 32 AußStrG). 4.4 Auch mit ihren weiteren Ausführungen, der Vater habe aus eigenem Verschulden bereits zweimal eine Arbeitsstelle verloren, es habe ausreichend freie Arbeitsstellen gegeben, die…
…eine von mehreren widersprechenden Darstellungen aufgrund ihrer Überzeugung, dass diese mehr Glaubwürdigkeit beanspruchen kann, entscheidet (vgl RS0043175 zu § 272 ZPO). Gemäß § 32 AußStrG sind im Rahmen der freien Beweiswürdigung (ebenso wie nach § 272 ZPO) nicht nur die Beweisergebnisse im engeren Sinn, sondern die Ergebnisse des gesamten…
…Erstgericht habe zutreffend die Privatentnahmen des Vaters als Unterhaltsbemessungsgrundlage herangezogen. Gegen die dabei vorgenommene Schätzung der Lebenshaltungskosten (Nahrung, Bekleidung etc) des Vaters gemäß § 32 AußStrG mit 400 EUR monatlich bestünden keine Bedenken. Auch die Berücksichtigung der Unterhaltszahlungen an die Minderjährige (250 EUR monatlich) entspreche der Judikatur. [7] Das…
…Beweiserleichterung beim Anscheinsbeweis schon deshalb gar nicht an, weil das Erstgericht ja deren Einkommen ohnedies - als Ergebnis seiner freien, vom Rekursgericht ausdrücklich gebilligten Beweiswürdigung (§ 32 AußStrG) - in dieser Höhe ausdrücklich festgestellt hat, ohne dass diese Feststellung im Rekurs des Vaters als Ergebnis unrichtiger Beweiswürdigung (Fucik/Kloiber, AußStrG Rz 8 zu §…
…hat es nach § 39 Abs 1 und Abs 3 AußStrG in seine Entscheidung nachvollziehbare Erwägungen zur Beweiswürdigung aufzunehmen ( Rechberger in Rechberger , AußStrG § 32 Rz 1). 2.2. Diese Begründungspflicht darf zwar nicht überspannt werden. Im vorliegenden Fall führte das Rekursgericht aber lediglich aus, das von ihm eingeholte Gutachten…
§ 39 MRG · MRG · Mietrechtsgesetz
§ 39 Entscheidung der Gemeinde
…§ 10 Abs. 2, §§ 17, 25 bis 28 , § 31 Abs. 1 bis 4 und §§ 32 bis 34 AußStrG sowie § 37 Abs. 2 , Abs. 2a , Abs. 3 Z 1 bis 12 und 18 und Abs. 4 entsprechend…
Rückverweise