AusG
Gliederung
Abschnitt V Tätigkeit der Begutachtungskommission
§ 15a Abschnitt Va
Vor der Betrauung einer Person mit der Stellvertretung des Leiters einer Sektion in einer Zentralstelle, die keine Gruppengliederung aufweist, ist diese Funktion auszuschreiben, wenn mit ihrer Betrauung die Einstufung in die Funktionsgruppe 7 der Verwendungsgruppe A1 oder M BO 1 bewirkt wird.
§ 15a AusG · AusG · Ausschreibungsgesetz 1989
§ 15a Anwendungsbereich
…Abschnitt Va Ausschreibung der stellvertretenden Leitung bestimmter Sektionen Anwendungsbereich § 15a. Vor der Betrauung einer Person mit der Stellvertretung des Leiters einer Sektion in einer Zentralstelle, die keine Gruppengliederung aufweist, ist diese Funktion auszuschreiben, wenn mit…
§ 15c Bewerbung
…Bewerbung § 15c. (1) Bewerber um die in § 15a angeführte Funktion haben in ihrem Bewerbungsgesuch die Gründe anzuführen, die sie für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen. (2) Die Bewerbungsgesuche sind unmittelbar…
§ 15b Ausschreibung
…Ausschreibung § 15b. (1) Die Ausschreibung nach § 15a hat jene Zentralstelle zu veranlassen, in deren Bereich die Betrauung mit der stellvertretenden Leitung einer Sektion wirksam werden soll. (2) Auf den Inhalt der Ausschreibung…
Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Landesverteidigung
§ 19 Informationsrechte
…Gleichbehandlungsbeauftragten des jeweiligen Vertretungsbereiches rechtzeitig zur Kenntnis zu bringen. c. Für die Ausschreibung einer Funktion nach §§ 2 bis 4 oder § 15a AusG ist mit der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen Einvernehmen herzustellen. Das Einvernehmen gilt als hergestellt, wenn die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen die ausdrückliche Zustimmung gibt oder sich innerhalb…
Rückverweise