Vor der Betrauung einer Person mit der Stellvertretung des Leiters einer Sektion in einer Zentralstelle, die keine Gruppengliederung aufweist, ist diese Funktion auszuschreiben, wenn mit ihrer Betrauung die Einstufung in die Funktionsgruppe 7 der Verwendungsgruppe A1 oder M BO 1 bewirkt wird.
Rückverweise
Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Landesverteidigung
§ 16 Gleichbehandlungs- und Frauenbeauftragte
…Informationen (wie statistische Auswertungen) in der erforderlichen Form und Aufbereitung zur Verfügung zu stellen. b. Bei einer Ausschreibung oder einer Bekanntmachung gemäß § 20 Ausschreibungsgesetz 1989 (AusG), BGBl. Nr. 85, oder § 7 B-GlBG sind die Ausschreibungs- und Bekanntmachungstexte mit der Möglichkeit zur Stellungnahme der oder dem Gleichbehandlungsbeauftragten des…
AusG · Ausschreibungsgesetz 1989
§ 15c Bewerbung
…1) Bewerber um die in § 15a angeführte Funktion haben in ihrem Bewerbungsgesuch die Gründe anzuführen, die sie für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen. (2) Die Bewerbungsgesuche sind unmittelbar…
§ 15b Ausschreibung
…1) Die Ausschreibung nach § 15a hat jene Zentralstelle zu veranlassen, in deren Bereich die Betrauung mit der stellvertretenden Leitung einer Sektion wirksam werden soll. (2) Auf den Inhalt der Ausschreibung…