Trifft den Geschädigten oder jemanden, dessen Verhalten er zu vertreten hat, ein Verschulden, so ist § 1304 ABGB anzuwenden.
Rückverweise
…75 [78]). Im österreichischen Recht findet sich eine Gehilfenzurechnung auf Geschädigtenseite nur in sondergesetzlichen Bestimmungen (zB § 7 Abs 2 EKHG, § 15 AtomHG 1999, § 11 PHG). Entgegen der Ansicht von Dullinger (Mitverschulden des Gehilfen, JBl 1990, 20 [91]; dieselbe, Zum Mitverschulden von Gehilfen bei Haftung ex…