(1) Der Bund hat bis zum 31. Jänner eines jeden Jahres, erstmals bis zum 31. Jänner 2016 für Kieferregulierungen 80 Mio. Euro an den beim Dachverband eingerichteten Zahngesundheitsfonds (§ 447i) zu überweisen.
(2) Bis zum 31. Juli 2015 hat der Bund 20 Mio. Euro an den beim Dachverband eingerichteten Zahngesundheitsfonds (§ 447i) zu überweisen. Dieser hat diese Mittel auf die Krankenversicherungsträger angemessen aufzuteilen.
(3) Die Überweisung der Mittel nach Abs. 1 und 2 erfolgt mit der Maßgabe des Wirksamwerdens des Gesamtvertrages nach § 343e Abs. 1.
(4) Wird die Sachleistung nach den §§ 153a dieses Bundesgesetzes, 94a GSVG, 95a BSVG und 69a B-KUVG auf Grund von Verträgen nach § 343e Abs. 2 erbracht, so hat der Bund die Mittel für diese Leistungen in der Höhe des voraussichtlich anfallenden Aufwandes, höchstens jedoch in der Höhe nach Abs. 1, an den beim Dachverband eingerichteten Zahngesundheitsfonds (§ 447i) zu überweisen.
Rückverweise
ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
§ 80c Beitrag des Bundes zur Finanzierung von Kieferregulierungen
(1) Der Bund hat bis zum 31. Jänner eines jeden Jahres, erstmals bis zum 31. Jänner 2016 für Kieferregulierungen 80 Mio. Euro an den beim Dachverband eingerichteten Zahngesundheitsfonds (§ 447i) zu überweisen. (2) Bis zum 31. Juli 2015 hat der Bund 20 Mio. Euro an den beim Dachverband eingerichtete…
§ 545 Vollzug des Bundesgesetzes.
…411/1996 ist der Bundesminister für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres betraut. (7) Mit der Vollziehung der §§ 80c und 447a Abs. 10 ist der Bundesminister für Finanzen betraut. (8) Mit der Vollziehung des § 67a Abs. 13 in der Fassung…
§ 447i Zahngesundheitsfonds
…verfassen und mit dem Rechnungsabschluss dem Bundesministerium für Gesundheit vorzulegen. (2) Die Mittel des Fonds werden aufgebracht durch: 1. Mittel des Bundes nach § 80c und 2. sonstige Einnahmen. (3) Die Mittel des Fonds im Ausmaß von 80 Mio. Euro jährlich sind für Kieferregulierungen für Kinder und Jugendliche nach…