Die Gleichwertigkeit der Anwartschaft auf Ruhe- und Versorgungsgenüsse mit den Leistungen der Pensions- oder Unfallversicherung im Sinne des § 5 Abs. 1 Z. 3 ist als gegeben anzunehmen, wenn die Anwartschaft auf bundesgesetzlicher oder einer der bundesgesetzlichen Regelung gleichartigen landesgesetzlichen Regelung beruht. Andernfalls entscheidet das Bundesministerium für soziale Verwaltung über die Gleichwertigkeit, wobei die Gesamtansprüche mit Rücksicht auf den besonderen Personenkreis nach Billigkeit zu veranschlagen sind. Die Gleichwertigkeit ist jedenfalls nicht gegeben, wenn auf die vom Dienstgeber zugesicherten Ruhe- und Versorgungsgenüsse nach den hiefür maßgebenden dienstrechtlichen Bestimmungen Leistungen aus der Pensions- beziehungsweise Unfallversicherung anzurechnen sind.
§ 4 ASVG · ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
§ 4 Vollversicherung.
…In der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sind auf Grund dieses Bundesgesetzes versichert (vollversichert), wenn die betreffende Beschäftigung weder gemäß den §§ 5 und 6 von der Vollversicherung ausgenommen ist, noch nach § 7 nur eine Teilversicherung begründet: 1. die bei einem oder mehreren Dienstgebern beschäftigten Dienstnehmer; 2. die…
§ 16 Selbstversicherung in der Krankenversicherung
…gilt für 1. ordentliche Studierende an einer Lehranstalt oder eines Fachhochschul-Studienganges im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 1 bis 6 des Studienförderungsgesetzes 1992 , die im Rahmen des für die betreffende Studienart vorgeschriebenen normalen Studienganges inskribiert (zum Studium zugelassen) sind, 2. Personen, die im Hinblick…
§ 7 Teilversicherung von im § 4 genannten Personen.
…keine Anwartschaft auf Ruhe- und Versorgungsgenüsse im Sinne des § 5 Abs. 1 Z 3 lit. b und des § 6 zusteht; g. die bei Eisenbahnen im Sinne des 1. Teiles des Eisenbahngesetzes 1957 , BGBl. Nr. 60, Beschäftigten, soweit diese Eisenbahnen – unabhängig von…
§ 16a Selbstversicherung in der Pensionsversicherung
…zusteht oder die auf Grund eines solchen Dienstverhältnisses einen Ruhe(Versorgungs)genuß beziehen, der den Leistungen der Pensionsversicherung nach diesem Bundesgesetz gleichwertig ist ( § 6 ). (3) Die Selbstversicherung beginnt, unbeschadet der Bestimmungen des § 225 Abs. 1 Z 3 , mit dem Zeitpunkt, den der Versicherte wählt, spätestens…
Salzburger Gemeindebeamtengesetz 1968
Art. 3a Artikel IIIa
…ASVG , nach § 172 GSVG , oder nach § 164 BSVG in Höhe von 7 % der Berechnungsgrundlage nach § 308 Abs. 6 ASVG , § 172 Abs. 6 GSVG bzw § 164 Abs. 6 BSVG zu leisten war oder ist oder für die der Beamte…
§ 239 GSVG · GSVG · Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
§ 239 Nachträglicher Einkauf von Versicherungszeiten für Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
…ihnen aus ihrem Dienstverhältnis die Anwartschaft auf Ruhe- und Versorgungsgenüsse (Pensionen) zusteht, die den Leistungen der Pensionsversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz gleichwertig sind ( § 6 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes ) oder die auf Grund eines solchen Dienstverhältnisses einen Ruhegenuß (eine Pension) beziehen oder 3. in einem Dienstverhältnis zu einer internationalen Organisation mit…
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