ASVG
Gliederung
ACHTER TEIL Aufbau der Verwaltung
ABSCHNITT III Aufgaben der Verwaltungskörper
§ 437 Veröffentlichung von Beschlüssen
Die Beschlüsse des Verwaltungsrates sind im Internet zu veröffentlichen.
§ 437 ASVG · ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
§ 437 Veröffentlichung von Beschlüssen
…§ 437. Die Beschlüsse des Verwaltungsrates sind im Internet zu veröffentlichen.…
§ 538m Überleitungskontrollausschuss – Aufgaben
…§ 538m. (1) Sämtliche ab 1. Jänner 2004 gefassten Beschlüsse des Überleitungsausschusses, die eine im § 437 angeführte Angelegenheit zum Gegenstand haben, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit, unbeschadet der aufsichtsbehördlichen Befugnisse, der Zustimmung des Überleitungskontrollausschusses. (2) Stimmt der Überleitungskontrollausschuss einem Beschluss des Überleitungsausschusses…
§ 538f Überleitungskontrollausschuss – Aufgaben
…§ 538f. (1) Sämtliche ab 1. Juli 2002 gefassten Beschlüsse des Überleitungsausschusses ( § 538d ), die eine im § 437 angeführte Angelegenheit zum Gegenstand haben, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit, unbeschadet der aufsichtsbehördlichen Befugnisse, der Zustimmung des Überleitungskontrollausschusses. (2) Stimmt der Überleitungskontrollausschuss einem Beschluss des Überleitungsausschusses…
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