ASVG
Gliederung
ACHTER TEIL Aufbau der Verwaltung
ABSCHNITT II Verwaltungskörper der Versicherungsträger
§ 419 Arten der Verwaltungskörper
Die Verwaltungskörper der Versicherungsträger sind
1. der Verwaltungsrat,
2. die Hauptversammlung und
3. die Landesstellenausschüsse am Sitz der Landesstellen.
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