ASVG
Gliederung
(Anm.: § 314a aufgehoben durch BGBl. Nr. 411/1996)
§ 314a ASVG · ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
§ 314a ABSCHNITT IX
…Überweisungsbeträge für geistliche Amtsträger der Evangelischen Kirche A.B. und Angehörige von Diakonissenanstalten (Anm.: § 314a aufgehoben durch BGBl. Nr. 411/1996)…
§ 225 Beitragszeiten nach dem 31. Dezember 1955.
…diese Zeiten ein Überweisungsbetrag nach § 311 geleistet worden ist; 6. Zeiten, für die ein Überweisungsbetrag nach § 314 bzw. nach § 314a in der vor dem 1. August 1996 geltenden Fassung geleistet worden ist; 7. Zeiten, für die ein Anrechnungsbetrag gemäß § 13 des Bundesbezügegesetzes…
§ 226 Beitragszeiten vor dem 1. Jänner 1956.
…diese Zeiten ein Überweisungsbetrag nach § 311 geleistet worden ist, d) Zeiten, für die ein Überweisungsbetrag nach § 314 bzw. nach § 314a in der vor dem 1. August 1996 geltenden Fassung geleistet worden ist, e) Zeiten eines pensions(renten)versicherungsfreien Dienstverhältnisses, für die nach § …
§ 230 Unwirksame Beiträge.
…Beiträge nach § 68a , wenn sie innerhalb von drei Monaten ab Vorschreibung nachentrichtet wurden; d) in den Fällen der §§ 311, 314, 314a und 531 dieses Bundesgesetzes, des § 175 des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes bzw. des § 167 des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes sowie des § 13 Abs…
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