ASVG
Gliederung
(1) Land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind Betriebe im Sinne der Bestimmungen des Landarbeitsgesetzes 2021, BGBl. I Nr. 78/2021, mit Ausnahme der von land- und forstwirtschaftlichen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften betriebenen Sägen, Harzverarbeitungsstätten, Mühlen und Molkereien, sofern diese dauernd mehr als fünf Dienstnehmer beschäftigen.
(2) Den land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben werden gleichgestellt:
1. die Versuchsbetriebe der land- und forstwirtschaftlichen Schulen;
2. die Umschulungs-, Nachschulungs- und sonstigen beruflichen Ausbildungslehrgänge der Sozialversicherungsträger sowie der Standes- und Interessenvertretungen, alle diese, soweit sie für die Dienstnehmer und Dienstgeber in der Land- und Forstwirtschaft in Betracht kommen.
§ 27 ASVG · ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
§ 27 Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
…§ 27. (1) Land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind Betriebe im Sinne der Bestimmungen des Landarbeitsgesetzes 2021 , BGBl. I Nr. 78/2021, mit Ausnahme der…
§ 4 Vollversicherung.
…und keiner anderen Erwerbstätigkeit hauptberuflich nachgehen, alle diese soweit es sich nicht um eine Beschäftigung in einem land- oder forstwirtschaftlichen oder gleichgestellten Betrieb ( § 27 Abs. 2 ) handelt; 4. die zum Zwecke der vorgeschriebenen Ausbildung für den künftigen, abgeschlossene Hochschulbildung erfordernden Beruf nach Abschluß dieser Hochschulbildung beschäftigten Personen, wenn…
Art. 8 Artikel VIII
…1977, zu BGBl. Nr. 189/1955) (1) Abweichend von den Bestimmungen des § 80 Abs. 1 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes , des § 27 Abs. 2 des Gewerblichen Selbständigen-Pensionsversicherungsgesetzes bzw. des § 19 Abs. 2 des Bauern-Pensionsversicherungsgesetzes leistet der Bund in den in Betracht…
§ 39a BSVG · BSVG · Bauern-Sozialversicherungsgesetz
§ 39a Nachentrichtung verjährter Beiträge zur Pensionsversicherung
…Die Nachentrichtung für Zeiten einer Pflichtversicherung als hauptberuflich beschäftigtes Kind, Enkel-, Wahl-, Stief- oder Schwiegerkind in einem land- oder forstwirtschaftlichen oder gleichgestellten Betrieb ( § 27 Abs. 2 ASVG ) ist ausgeschlossen, wenn sich diese Zeiten mit Zeiten einer Schul- oder Berufsausbildung decken, die ab dem 1. Jänner 1971 oder später als Ersatzzeiten gegolten…
Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz
§ 7d Wiedereingliederungsteilzeit
…das der Dienstnehmerin oder dem Dienstnehmer im Kalendermonat gebührende Entgelt muss über dem im § 5 Abs. 2 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes – ASVG , BGBl. Nr. 189/1955, genannten Betrag liegen. Für den Abschluss einer Vereinbarung nach dem ersten Satz müssen folgende Voraussetzungen vorliegen: 1. eine Bestätigung über…
Salzburger Gemeindebeamtengesetz 1968
Art. 3a Artikel IIIa
…ruhegenussfähige Magistrats- oder Gemeindedienstzeit, wobei Teilbeschäftigungszeiten immer voll zu zählen sind; 2. bedingt oder unbedingt angerechnete Ruhegenussvordienstzeiten, für die ein Überweisungsbetrag nach § 308 ASVG , nach § 172 GSVG , oder nach § 164 BSVG in Höhe von 7 % der Berechnungsgrundlage nach § 308 Abs. 6…
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