ASVG
Gliederung
DRITTER TEIL. Unfallversicherung.
ABSCHNITT III. Leistungen.
1. UNTERABSCHNITT. Leistungen im Falle einer körperlichen Schädigung des Versicherten.
§ 205a Zusatzrente für Schwerversehrte.
(1) Schwerversehrten (§ 205 Abs. 4) gebührt eine Zusatzrente
1. bei einer unter 70% verminderten Erwerbsfähigkeit in der Höhe von 20%,
2. bei einer um zumindest 70% verminderten Erwerbsfähigkeit in der Höhe von 50%
ihrer Versehrtenrente oder der Summe ihrer Versehrtenrenten.
(2) Auf die Zusatzrente sind die Bestimmungen über die Versehrtenrenten entsprechend anzuwenden.
§ 205a ASVG · ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
§ 205a Zusatzrente für Schwerversehrte.
…§ 205a. (1) Schwerversehrten ( § 205 Abs. 4 ) gebührt eine Zusatzrente 1. bei einer unter 70% verminderten Erwerbsfähigkeit in der Höhe von 20%, 2. bei…
§ 173 Leistungen.
…§§ 198 bis 201 ); d) Beistellung von Körperersatzstücken, orthopädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln ( § 202 ); e) Versehrtenrente ( §§ 203 bis 205a, 207 bis 210 ); f) Übergangsrente und Übergangsbetrag ( § 211 ); g) Versehrtengeld ( § 212 ); h) Witwen(Witwer)beihilfe ( § 213 ); i) Integritätsabgeltung ( §…
§ 182a Ausmaß der monatlichen Rente
…§ 182a. Die nach den Bestimmungen der §§ 205, 205a, 207, 215, 218 und 219 ermittelten Renten (Kinderzuschüsse) gebühren monatlich in der Höhe eines Vierzehntels des Jahresbetrages.…
§ 89 Ruhen der Leistungsansprüche bei Haft und Auslandsaufenthalt
…überdies für die Dauer der Untersuchungshaft; 3. in der Kranken- und Unfallversicherung hinsichtlich der Geldleistungen – mit Ausnahme der Versehrtenrenten ( §§ 203 bis 205a, 207 und 210 ) und der Hinterbliebenenrenten ( §§ 215 bis 220 ) – solange sich die anspruchsberechtigte Person im Ausland aufhält. (2) Das Ruhen von…
§ 15 HEG · HEG · Heeresentschädigungsgesetz
§ 15 Nach dem HVG zuerkannte Rentenleistungen
…Abs. 1 ASVG ; 2. ein Erhöhungsbetrag zur Beschädigtenrente gemäß § 23 Abs. 3 zweiter Satz HVG gilt als Zusatzrente gemäß § 205a Abs. 1 Z 1 ASVG ; 3. eine Witwenrente gemäß § 33 Abs. 1 HVG gilt als Witwenrente gemäß § 215 ASVG ; 4. eine Waisenrente und Doppelwaisenrente gemäß…
§ 19
…Bei einer Neufeststellung einer Rente mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 70 vH ist über eine Zusatzrente gemäß § 205a Abs. 1 Z 2 ASVG zu entscheiden.…
§ 79 StVG · StVG · Strafvollzugsgesetz
§ 79 Unfallrente
…für die Dauer der Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 v. H. (2) Die Vorschriften der §§ 182a, 183, 184, 205, 205a, 207, 215, 215a und 217 bis 220 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes , BGBl. Nr. 189/1955, in der jeweils geltenden Fassung, über das Ausmaß der monatlichen…
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