Die Anpassung der Leistungen gemäß den Bestimmungen der „§§ 108g bis 108i ist von Amts wegen vorzunehmen.
Rückverweise
…ff) eingeführt. Danach ist unter anderem die Anpassung der Pensionen aus der Pensionsversicherung gemäß der Bestimmung des § 108h ASVG von Amts wegen vorzunehmen (§ 108k ASVG). Der Gesetzgeber hat mit der Bestimmung des § 367 Abs 3 ASVG ganz offensichtlich aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung vorgesehen, dass über die in der Regel…