Für die Zeit vom 1. Mai 1960 bis 31. Dezember 1960 erhöht sich der Bauschbetrag gemäß § 319a um 16⅔ Millionen Schilling.
Rückverweise
ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Art. 5 Wirksamkeitsbeginn.
…in der Höhe des Betrages der halben für den Monat April 1961 ausgezahlten Rente einschließlich der Zuschüsse und der Ausgleichszulage, jedoch ohne die Wohnungsbeihilfe gebührt. (5) Die Bestimmungen des Art. I Z. 33, 34, 41, 42 und 44 gelten nur für Leistungen, wenn der Stichtag (§ 223 Abs. 2 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz…
Art. 5 Schlußbestimmungen
…1) Im Art. II Abs. 5 und 8 der 36. Novelle zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 282/1981, ist der Ausdruck „1. Jänner 1985“ durch den Ausdruck…
Art. 5 Schlußbestimmungen
…ergebende Versicherungszeit um acht Zwölftel der Dauer anderer Versicherungszeiten und von Zeiten selbständiger Erwerbstätigkeit aus dem Zeitraum vor dem 1. Jänner 1939 vermindert wird. (5) Die bis 31. Dezember 1960 aus Mitteln des Bundes der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter (der Allgemeinen Invalidenversicherungsanstalt) zur Erfüllung ihrer Aufgaben eingeräumten Kredite zur Deckung…
Art. 5 Schlußbestimmungen
…an die Liquiditätsreserve nach § 217 des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes bzw. § 205 des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes für das Geschäftsjahr 1984 nur im Sinne des Art. IV Abs. 5 vorzunehmen. Für das Geschäftsjahr 1985 haben die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und die Sozialversicherungsanstalt der Bauern als Träger der Pensionsversicherung bei der Berechnung einer weiteren…