ASGG
Gliederung
DRITTES HAUPTSTÜCK Besondere Verfahrensbestimmungen
III. Abschnitt – Sozialrechtssachen
2. Unterabschnitt – Verfahren erster Instanz Klage
§ 83 Klagseinbringung
Jeder Klage ist eine Ausfertigung des Bescheides des Versicherungsträgers in Abschrift anzuschließen; dies gilt nicht für Sozialrechtssachen nach § 65 Abs. 1 Z 3.
…frustrierte Anreise zur abberaumten Verhandlung vom 10.1.2024 an. Dazu ist auszuführen: 1. Zur Urkundenvorlage vom 11.1.2023 (ON 3): 1.1 Nach § 83 ASGG ist jeder Klage eine Ausfertigung des Bescheides des Versicherungsträgers anzuschließen. Diese Verpflichtung dient bei der wie hier Bescheidklage dem Nachweis der besonderen Verfahrensvoraussetzungen des sozialgerichtlichen…
…führen dürfen. Vielmehr wäre das Erstgericht verpflichtet gewesen, eine Gleichschrift des angefochtenen Bescheides vom beklagten Versicherungsträger beizuschaffen. Dazu ist auszuführen: 1.1 Nach § 83 ASGG ist jeder Klage eine Ausfertigung des Bescheides des Versicherungsträgers in Ur- oder Abschrift anzuschließen. Diese Verpflichtung dient bei der wie hier Bescheidklage dem Nachweis der…
…Da auch ein Auftrag zur Unterfertigung der Eingabe nicht in den Verbesserungsaufträgen enthalten war, ist darauf die Zurückweisung nicht zu stützen. Wenn auch gemäß § 83 ASGG (entsprechend dem früheren § 383 a Abs.3 ASVG, aufgehoben durch BGBl. Nr.104/1985) der Klage eine Ausfertigung des Bescheides des Versicherungsträgers in Ur…
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